Aufhebung Richtplan Saurer WerkZwei-Schöntal
Der bestehende überkommunale «Richtplan Saurer WerkZwei – Schöntal» aus dem Jahr 2007 soll nach Meinung der Stadt Arbon aufgehoben werden. Der Gemeinderat Steinach hat nichts gegen diese Aufhebung einzuwenden, da die seinerzeitigen Planungsziele mehrheitlich umgesetzt wurden, speziell die Verkehrsführung wie auch Wohn- und Gewerbegebiete (Ahornstrasse/Schöntal) in Steinach.
In Arbon wurden auf dem Saurer-Areal sukzessive einzelne Baufelder entwickelt, Bauprojekte realisiert und weiterverkauft. Der Richtplan zur Entwicklung von «Saurer WerkZwei – Schöntal» müsste wiederholt angepasst werden, um den letzten geplanten Entwicklungen auf dem Areal zu entsprechen. Der Stadtrat Arbon hat deshalb einer gänzlichen Aufhebung der Richtplanung den Vorzug gegeben, da er deren Zweck vollumfänglich als erfüllt erachtet und das Gebiet nun beplant ist und die wesentlichen Verfahren durchgeführt wurden.
Der Gemeinderat Steinach ist mit der von der Stadt Arbon vorgesehenen Aufhebung des Richtplans «Entwicklung Saurer WerkZwei – Schöntal» einverstanden. Die Festlegungen wurden bei der seinerzeitigen Überarbeitung auch in den kommunalen Richtplan übernommen. Die Absichten des Gemeinderates Steinach wurden in der aktuellen Rahmennutzungsplanung konkretisiert bzw. sollen grossmehrheitlich in der Schwerpunktzone zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden.
Die Planungsabsichten der Räte von Arbon und Steinach zur Aufhebung des Richtplans unterstehen gestützt auf Art. 34 Abs. 2 PBG der öffentlichen Mitwirkung. Diese wird in beiden Gemeinden koordiniert und dauert vom Montag, 22. September 2025 bis Samstag, 11. Oktober 2025. Während der Mitwirkung können dem Gemeinderat Steinach Stellungnahmen schriftlich eingereicht werden. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde www.steinach.ch/aktuelles oder bei der Gemeinderatskanzlei einsehbar.
Aufhebung Richtplan Saurer WerkZwei – Schöntal – Öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat Steinach hat gemeinsam mit dem Stadtrat Arbon beschlossen, den Richtplan Saurer WerkZwei-Schöntal aus dem Jahr 2007 aufzuheben. Die Aufhebung wird nach Art. 34 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (sGS 731.1, abgekürzt PBG) der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.
Die Projektunterlagen sind nachfolgend einsehbar (Download) oder können auf der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Während der Mitwirkung von Montag, 22. September 2025 bis Samstag, 11. Oktober 2025 können dem Gemeinderat Steinach Stellungnahmen schriftlich eingereicht werden. Auch per E-Mail an kanzlei@steinach.ch ist möglich.