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Gemeinde

Ortsplanung – Umfrage online

Zonenplan
30. März 2022

Ortsplanungsrevision – Umfrage zur Innenentwicklung

Nachdem 1’015 Stimmberechtigte von Steinach bei der Referendumsabstimmung über die neue Rahmennutzungsplanung am 28. November 2021 ein Nein in die Urne legten, wird die Gemeinde Steinach den Zonenplan und das Baureglement nochmals überarbeiten.

Die Ansprüche an die Ortsplanung der Gemeinden in der Schweiz haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Während bis anhin noch die nachfragegerechte Bereitstellung von Entwicklungsflächen «auf der grünen Wiese» im Fokus stand, ist die Entwicklung vermehrt nach innen zu lenken. Heute stehen in erster Linie die Aufwertung und Verdichtung der bestehenden Siedlungsgebiete sowie die Schliessung von Baulücken im Vordergrund.

Die Gemeinde möchte mit vorliegender Umfrage die Bedürfnisse und Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner nochmal in Erfahrung bringen, damit diese bei der Überarbeitung der Ortsplanung berücksichtigt werden können: Wie ist Ihre Haltung gegenüber der Innenentwicklung? Was waren wohl die Gründe für die Ablehnung der Revision der Rahmennutzungsplanung? Zum Ausfüllen der Umfrage sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Steinach eingeladen.

Ihre Antworten können den einzelnen Wohngebieten, nicht jedoch Ihrer Person, zugeordnet werden. Die Umfrage dauert etwa 10 Minuten und wird durch das Planungsbüro Strittmatter Partner AG, St. Gallen, im Auftrag der Gemeinde Steinach ausgewertet. Bitte beachten Sie, dass die Umfrage pro Teilnehmer/in nur einmal ausgefüllt werden kann. Teilnahmeschluss ist der 30. April 2022. Die Umfrage kann elektronisch oder schriftlich ausgefüllt werden. Papier-Fragebogen sind bei der Gemeinderatskanzlei erhältlich und auch an sie zu retournieren.

Wir hoffen, dass viele Steinacherinnen und Steinacher an dieser Umfrage teilnehmen, wie dies auch bei der Urnenabstimmung Ende November 2021 der Fall war. Vielen Dank, dass Sie sich für die Steinacher Ortsplanung Zeit nehmen! Haben Sie Fragen zur Umfrage, melden Sie sich bitte bei der Gemeinderatskanzlei (071 447 23 60 oder kanzlei@steinach.ch).