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Allgemein, Gemeinde

Personal-Mutationen und neues Personalreglement

16. Januar 2025

Grundbuchamt
Die aktuelle Vakanz auf dem Grundbuchamt Steinach überbrückt dankenswerterweise Markus Benz. Er wird die Geschäfte des Grundbuchamtes interimsweise führen, bis personell eine Lösung gefunden wurde, welche die regionale Zusammenarbeit mit einem anderen Grundbuchamt ermöglicht. Die Stelle mit einem Teilzeit-Pensum wurde ausgeschrieben, der Rücklauf von Bewerbungen ist allerdings sehr gering. Der 1. Stellvertreter Urs Baumann aus Mörschwil kann bei Abwesenheit von Markus Benz jederzeit telefonisch oder per E-Mail Auskünfte erteilen. Kundinnen und Kunden des Grundbuchamtes dürfen sich weiterhin an die Abteilung Immobilien (Tel. 071 447 23 40) wenden.

Abt. Bau & Energie
Sabrina Tobler-Gohl, Leiterin der Abteilung Bau&Energie seit rund 2,5 Jahren, sieht erstmals Mutterfreuden entgegen. Anfangs April ist der Geburtstermin und anschliessend fällt sie für rund vier Monate Mutterschaft aus. Die Rückkehr in der angestammten Funktion ist mit einem Pensum von 60 % ab November geplant. Zur Verstärkung des Teams Bau&Energie wurde nebst Rolf Ifflaender neu Leyla Käser aus Wittenbach gewählt. Sie wird mit einem Pensum von 60% ab April 2024 beschäftigt, wird jedoch einige Einführungstage mit Sabrina Tobler bereits vor diesem Zeitpunkt absolvieren.

Zusätzlich steht zur Sicherstellung der geordneten und termingerechten Bearbeitung sämtlicher Baugesuche während einer Übergangsphase die Bauberatung der Wälli AG Ingenieure zur Verfügung. Ihr werden je nach Bedarf Fälle zur Prüfung und Ausarbeitung von Bewilligungen weitergeleitet.

Soziale Dienste (Asylwesen)
Die Gemeinde Steinach war im September 2024 auf der Suche nach einem neuen Asylbetreuer, da der langjährige Asylbetreuer Peter Glaus im Sommer 2025 seine Arbeit beendet. Im Verlauf der Nachfolgeregelung wurde deutlich, dass die Aufgaben rund um die Betreuung von Flüchtlingen neu geregelt werden müssen. Durch die ständig höheren Anforderungen von Kanton/Bund an die Gemeinden in Bezug auf die Aufnahme, Finanzen, Betreuung und Integration der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich wurde das Anforderungsprofil geschärft und entschieden, die Asylbetreuung in zwei Bereiche, nämlich a) soziale/kulturelle Integration und b) Hauswartung/Instandhaltung, aufzuteilen.
Swetlana Wildermuth aus Rorschach übernimmt den Bereich soziale/kulturelle Integration. Sie ist selbst Ukrainerin und seit über 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft. Swetlana Wildermuth möchte aufgrund ihres Migrationshintergrundes und ihrer Erfahrungen die Personen in Steinach unterstützen, sich in der Schweiz zu Recht zu finden und ihnen unsere hiesigen Lebensbedingungen näherbringen. Sie soll zudem den Einstieg in ein selbständiges Leben in der Schweiz fördern. So trägt sie dazu bei, dass sich die geflüchteten Personen im Alltag besser zurechtfinden, sich innerhalb der Gemeinde vernetzen und ein interkulturelles Verständnis entwickeln. Swetlana Wildermuth wird ausserdem als Dolmetscherin fungieren. Sie hat anfangs Januar gestartet und ist vorläufig mit einem befristeten Pensum von 20 % bis Ende Jahr angestellt.

Der Bereich Hauswartung/Instandhaltung wird noch bis im Sommer 2025 von Peter Glaus betreut. Für diesen Bereich sind wir noch auf der Suche nach einer geeigneten Nachfolge ab August 2025.

Wir sind überzeugt, dass die Sozialen Dienste mit Swetlana Wildermuth eine wertvolle Verstärkung zur erfolgreichen Umsetzung des Integrationsauftrags erhalten. Wir freuen uns, dass wir Swetlana Wildermuth als Teil unseres Teams begrüssen dürfen und wünschen ihr weiterhin einen guten Start in die neuen Aufgaben.

Neues Personalreglement 2025

Das Personalreglement der Gemeinde Steinach wurde vom Gemeinderat per 1. Januar 2025 in einer neuen Fassung in Kraft gesetzt. Die bisherigen Regelungen waren 10jährig und führten in der Anwendung hin und wieder zu Fragestellungen, die geklärt werden sollten. Zudem war das alte Reglement in seiner Ausgestaltung sehr umfangreich und schwierig lesbar, da zahlreiche Bestimmungen aus übergeordnetem Recht hineinkopiert worden waren.

Mit der Totalrevision des Personalreglements verfolgte der Rat das Ziel, dass die Gemeinde Steinach weiterhin über ein zeitgemässes, sozial fortschrittliches und benutzerfreundliches Personalrecht verfügt. Anlässlich seiner letzten Sitzung verabschiedete der Rat die neue Fassung und beschloss, diese ab 1. Januar 2025 anzuwenden. Das Personalreglement gilt für sämliche Mitarbeitende der Politischen Gemeinde (inkl. Lebensraum Gartenhof) mit Ausnahme des Lehrpersonals, das nach kantonalem Personalgesetz angestellt ist. Das Reglement gilt auch nicht für privatrechtlich angestellte Mitarbeitende (z.B. Stundenlöhner, befristete Anstellungen).