Im Rahmen der bereits seit dem Jahr 2015 laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat Steinach die Rahmennutzungsplanung nach der ablehnenden Urnenabstimmung vom November 2021 überarbeitet und mit Beschluss vom 24. März 2025 neu festgesetzt. Seit der Referendumsabstimmung sind Ergebnisse der Vorprüfung durch das Bau- und Umweltdepartement St.Gallen sowie aufgrund zweier Mitwirkungsverfahren (Ende 2023 und Oktober 2024) in die Überarbeitung eingeflossen. Die Absender von Mitwirkungseingaben erhielten kürzlich eine persönliche Antwort auf ihr Anliegen. Der Gemeinderat unterstellt den Zonenplan samt Baureglement nun einer zweiten öffentlichen Planauflage.
Die letzten beschlossenen Änderungen nach der Mitwirkung Ende 2024 sind:
- Aufgrund noch laufender Gespräche und hängiger Voraussetzungen wird auf eine Einzonung der Arbeitsgebiete im Morgental vorläufig verzichtet. Immerhin hat der Kanton in Aussicht gestellt, dass das Gebiet mittels Teilzonenplan zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden kann. Die Absicht wurde auch im kantonalen Richtplan als Zwischenergebnis bezeichnet.
- Die Grünzone zwischen der Hügli und dem Wohnquartier Kornfeldstrasse bleibt gegenüber dem heutigen Zustand unverändert.
Weiteres Vorgehen
- Öffentliche Auflage Art. 41 PBG: ab 22. April 2025 während 30 Tagen
- Ab Juni 2025: Einspracheverhandlungen und Entscheid durch Gemeinderat
- Einspracheentscheide nach Art. 157 Abs.1bis Bst. a PBG
- Eröffnung Einspracheentscheide an Einsprechende, ohne Ansetzung Rekursfrist
- Vorlage zum fakultativen Referendum nach Art. 36 Abs. 1 Bst. a und Art. 37 PBG im Herbst 2025 (hängt von der Dauer der Behandlung der Einsprachen ab)
- Ohne Referendum oder nach Abstimmung: Genehmigungsgesuch beim Kanton, Art. 38 PBG, Zustellung Genehmigung an Gemeinde
- Eröffnung als Gesamtentscheid mit Ansetzung Rekursfrist
- Wenn kein Rekurs, Invollzugsetzung (Art. 40 GeolV), andernfalls Rechtsmittelentscheid durch Kanton oder weitere Instanzen
Die Erlasse liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen, von Dienstag, 22. April 2025 bis Mittwoch, 21. Mai 2025, im Gemeindehaus Steinach (2. Stock, Büro Kanzlei), zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Unterlagen werden auf der Webseite publiziert. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.