Referendumsvorlage – Revision der Rahmennutzungsplanung
Der Gemeinderat befasste sich am 7. Juli 2025 mit insgesamt vier Einsprachen, die während der öffentlichen Planauflage eingereicht wurden. Die Beurteilung der Eingaben führte zum Ergebnis, dass keine Änderungen mehr am Zonenplan oder Baureglement gemacht wurden. Die Einsprachen waren primär private Anliegen, weshalb der Rat bei der Abwägung der öffentlichen Interessen keinen Handlungsspielraum mehr sah.
Als nächstes werden Zonenplan und Baureglement gestützt auf das Planungs- und Baugesetz sowie die Gemeindeordnung während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Es wird auf das nachfolgende Inserat verwiesen.
Die nächsten Schritte im Verfahren der Ortsplanungsrevision sind:
1. Fakultatives Referendum nach Art. 36 Abs. 1 Bst. a und Art. 37 PBG
2. Ohne Referendum oder nach Abstimmung: Genehmigungsgesuch beim Kanton, Art. 38 PBG, Zustellung Genehmigung an Gemeinde
3. Eröffnung als Gesamtentscheid mit Ansetzung Rekursfrist an Einsprecher
4. Wenn kein Rekurs, Invollzugsetzung (Art. 40 GeolV), andernfalls Rechtsmittelentscheid durch Kanton oder weitere Instanzen
Referendumsvorlage – Zonenplan und Baureglement
Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG), Art. 36 f. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung wird das fakultative Referendum durchgeführt für:
Gegenstand
Rahmennutzungsplan (bestehend aus Zonenplan und Baureglement), erlassen am 24. März 2025 und festgesetzt am 7. Juli 2025
Referendumsfrist
Montag, 11. August bis Freitag, 19. September 2025
Öffentliche Auflage
Gemeindehaus Steinach, Kanzlei (Büro 22); elektronisch auf publikationen.sg.ch.
Quorum
Das Referendum kommt zustande, wenn 200 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Steinach einzureichen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 17 der Gemeindeordnung.