Die Sirenen zur Alarmierung der Bevölkerung im Falle von Katastrophen und Notlagen sind ein wichtiges Element im Schweizer Bevölkerungsschutz. Gestützt auf die Verordnung über den Bevölkerungsschutz (Bevölkerungsschutzverordnung, BevSV) vom 11. November 2020 (Stand, 1. Januar 2021) und das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) vom 20. Dezember 2019 (Stand, 1. September 2023) hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz den Sirenentest für alle Gemeinden obligatorisch erklärt.
Im Rahmen des ordentlichen Sirenentests wird die folgende Funktionsbereitschaft überprüft:
Sirenentest: Mittwoch, 05. Februar 2025
13.30-14.00 Uhr: Allgemeiner Alarm (gesamte Schweiz)
14.00-16.30 Uhr: Wasseralarm (Nahzonen unterhalb von Stauanlagen)
13.30-16.30 Uhr: Meldung Alertswiss
Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten
gebeten.
Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons St.Gallen
Koordinationsstelle Bevölkerungsschutz