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Gemeinde

Unterflurbehälter statt Strassensammlung

Kehricht
29. August 2025

Der Gemeinderat möchte die Strassensammlungen für den Hauskehricht schon bald schrittweise durch Unterflurbehälter ablösen. Er hat jüngst ein Konzept gutgeheissen, wonach auf dem Gemeindegebiet rund 40 Unterflurbehälter erforderlich sind, die mehrheitlich als «Halb-Unterflurbehälter» (HUFB) verbaut werden sollen. Zur flächendeckenden Umsetzung ist man darauf angewiesen, dass auch private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer geeignete Plätze zur Verfügung stellen.

Es ist immer noch ein gewohntes Bild in Steinach: Einmal wöchentlich warten entlang vieler Strassen die weiss-orangen Abfallsäcke auf die Entsorgung. Eigentlich darf der Kehricht frühestens am Vorabend des Abfuhrtages an den Strassenrand. Leider halten sich aber nicht alle an diese Regelung, was bei Anwohnenden zu Recht immer wieder für Ärger sorgt.

Die Lösung für dieses Problem ist auf dem Papier eigentlich einfach: Unterflurbehälter können es richten. Diese sind jederzeit zugänglich, d.h. volle Säcke müssen bis zum Abfuhrtag nicht länger zu Hause gelagert werden. Und der abzuführende Kehricht verunstaltet nicht länger das Strassenbild. Vermehrte Reaktionen und Anfragen aus der Bevölkerung haben in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass die wöchentliche Bereitstellung des Hauskehrichts als nicht mehr zeitgemäss angesehen wird und die Entsorgungsmöglichkeiten von HUFB gewünscht werden.

Die Gemeinde Steinach organisiert die Kehrichtabfuhr zusammen mit dem Verein A-Region. Erklärtes Ziel dieser Organisation ist es, auf dem ganzen Gebiet der A-Region bis ins Jahr 2033 eine flächendeckende UFB-Logistik umgesetzt zu haben, um die Sammlungen möglichst effizient und schliesslich auch kostengünstig zu gestalten. Die Gemeinden erhalten derzeit von der A-Region noch Beiträge an den Bau von öffentlichen Unterflurbehältern.

Der Gemeinderat verabschiedete nun ein Konzept für die flächendeckende Einführung von Unterflurbehältern in der Gemeinde und beabsichtigt, den nötigen Kreditantrag (netto ca. CHF 800’000) der Bürgerschaft so bald wie möglich zu unterbreiten. Vorgängig sind jedoch konkrete Standortabklärungen zu treffen und wenn möglich mit den Grundeigentümern Vereinbarungen über den Bau der Behältnisse zu treffen. Des Weiteren ist ein Etappierungsplan zu skizzieren, damit für jedes Gebiet klar ist, wann mit dem Bau der HUFB gerechnet werden kann.

Die Investitionskosten für die Unterflurbehälter verursachen in der Zukunft einen erhöhten Abschreibungsbedarf in der Kostenstelle «Abfallentsorgung». Diese wie auch der Unterhalt der Infrastruktur muss als Spezialfinanzierung geführt und somit durch Gebührengelder finanziert werden. D.h. die Investitionen im Entsorgungsbereich werden nicht durch Steuerfranken finanziert. Der Gemeinderat hat bereits in den letzten Jahren festgestellt, dass das «Abfallwesen» defizitär war und zum Ausgleich Bezüge aus der Reserve erforderlich waren. Aus diesem Grund hat er eine generelle Überprüfung der Kosten und des Angebots beauftragt. Auch mit einer Anpassung der Abfallgebühren muss gerechnet werden.

Die wichtigsten Vor- und Nachteile von Unterflursystemen:
Vorteile UFB

  • Alle Einwohnenden können ihren Kehrichtsack jederzeit und unabhängig vom Abfuhrtag entsorgen (werktags/tagsüber).
  • Verschiebedaten aufgrund von Festtagen entfallen.
  • Dorfkern, Quartiere und Weiler sehen jederzeit aufgeräumt und sauber aus.
  • Die Bereitstellung früh am Morgen entfällt, was insbesondere Personen mit unregelmässigen Arbeitszeiten, Pensionierten oder in der Ferienzeit geschätzt wird. Die Entsorgung des Kehrichtsackes kann mit dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen verbunden werden.
  • Durch die Auflösung der Haushaltscontainer müssen die Hauswarte den Container am Abfuhrtag nicht mehr an die Kehrichtroute und später wieder zurück stellen.

Nachteile UFB

  • Distanz zum nächsten Unterflurbehälter: Rückmeldungen aus verschiedenen Gemeinden zeigen, dass die Einwohner den höheren Komfort schätzen und nicht mehr zurück zum festgelegten fixen Abfuhrtag möchten.
  • Vereinzelte private Grundeigentümer müssen Bodenfläche für den Bau eines HUFB zur Verfügung stellen. Sie haben dafür die Entsorgungsmöglichkeit in unmittelbarer Nähe.
  • Die Umstellung auf Unterflurbehälter führt zu Zusatzaufwänden in der Abfallrechnung der Gemeinde (Planungs- und Baukosten und nachfolgend Unterhalts- und Reinigungskosten).
  • Im Gegenzug reduziert sich der Sammelaufwand bei der A-Region, was indirekt auch zu Kosteneinsparungen bei den Gemeinden führt.