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Gemeinde

Zählung leerstehender Wohnungen per 1. Juni 2022

leere Wohnung
20. Mai 2022

Die Zahl leer stehender Wohnungen ist ein wichtiger Indikator für die Konjunkturlage. Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Wohnungsmarktes. Deshalb zählt das Bundesamt für Statistik jedes Jahr die leer stehenden Wohnungen. Die Städte und Gemeinden müssen an dieser Zählung mitwirken. Auch für Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen ist die Mitarbeit obligatorisch.

Erfasst werden müssen:

  • Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am 1. Juni unbesetzt aber bewohnbar sind und
  • die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

 

Nicht erfasst werden:

  • Wohnungen, die auf den 1. Juni vermietet oder verkauft, aber noch nicht bezogen sind
  • Leerstehende Wohnungen in Abbruch und Umbauobjekten

 

Die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen werden ersucht, die leerstehenden Wohnungen und Häuser mit Angabe der Zimmerzahl bis spätestens Mittwoch, 1. Juni 2022 dem Bausekretariat, Schulstrasse 5, 9323 Steinach ( Telefon 071 447 23 90, bauverwaltung@steinach.ch) zu melden.

Wir danken für Ihre Mitarbeit.