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Gemeinde

Amtsbericht 2022 online

9. März 2023

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Steinach sind zur ordentlichen Bürgerversammlung auf Dienstag, 11. April 2023 eingeladen. Die Versammlung beginnt um 20 Uhr. Entgegen der Mitteilung im Steinach aktuell findet kein musikalischer Auftakt durch die Musikgesellschaft Steinach statt (Türöffnung 19.30 Uhr). Grundlage der Verhandlungsgeschäfte bildet der Amtsbericht, der seit heute auf der Webseite der Gemeinde verfügbar ist. Zudem wird er bis spätestens 10. März 2023 in alle Haushalte zugestellt. Die Anhänge zu den Jahresrechnungen sind nicht mehr Teil des gedruckten Amtsberichtes und können hier heruntergeladen werden.

Bürgerversammlung – Traktanden
1. Jahresrechnungen 2022 mit Antrag 1 der Geschäftsprüfungskommission
2. Budgets und Steuerplan 2023 mit Antrag 2 der Geschäftsprüfungskommission
3. Allgemeine Umfrage

Zum anschliessenden Apéro sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich eingeladen.

Versand und Auflage der Unterlagen
Der Amtsbericht 2022 wird bis 10. März 2023 in alle Steinacher Haushalte zugestellt. Zusätzliche Exemplare können bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden: T 071 447 23 60 oder kanzlei@steinach.ch.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Steinach wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nach dem Gesetz von der Stimmfähigkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Art. 31 Kantonsverfassung). Zuhörenden und Personen ohne Stimmausweis wird ein Platz auf der Galerie zugewiesen.

Stimmausweise
Die Stimmausweise werden gut zwei Wochen vor der Bürgerversammlung per Post zugestellt. Fehlende Stimmausweise können bis Dienstag, 11. April 2023, 17.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.