Mit der Neugestaltung des Friedhofareals wurden u.a. neue Bestattungsformen geschaffen. Die Friedhofkommission hat sich unter anderem aus diesem Grund mit der Überarbeitung des Friedhofreglements befasst und dem Gemeinderat eine neue Fassung zum Erlass unterbreitet. Im gesamtrevidierten Reglement werden die neuen Bestattungformen integriert und die Details dazu geregelt. Neu sind auch die Zuständigkeiten transparent festgelegt, übrige Bestimmungen an die aktuellen Begebenheiten angepasst und die Voraussetzungen für die Bestattung auswärtiger Personen geschaffen worden. Die Veränderungen beeinflussen auch den Gebührentarif, welcher folglich aktualisiert wurde.
Der Rat genehmigte das neue Friedhofreglement an seiner Sitzung vom 15. Januar 2024. Es ersetzt das bisherige Reglement aus dem Jahr 2011. Das neue Reglement untersteht noch dem fakultativen Referendum, welches am kommenden Montag, 22. Januar startet. Die Referendumsfrist beträgt 40 Tage und endet somit am Freitag, 1. März 2024. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt das neue Reglement anschliessend in Kraft.