Menü

Gemeinde

Referendum Vereinbarung Grundbuchamt

Vertrag
31. Juli 2025

Folgender Beschluss des Gemeinderates vom 16. Juni 2025 untersteht gemäss Art. 3 ff. und Art. 23 lit. b Gemeindegesetz (sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum:

Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamts

mit den Gemeinden Goldach, Berg, Tübach und Untereggen. Ein Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen ab 4. August 2025, d.h. bis 12. September 2025, schriftlich der Gemeinderatskanzlei, Schulstrasse 5, 9323 Steinach, einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 200 Unterschriften von in Steinach wohnhaften und bei kommunalen Vorlagen Stimmberechtigten notwendig.

Die Referendumsvorlage kann heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei Steinach (kanzlei@steinach.ch) bezogen werden.