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Gemeinde

Erfreuliche Steuerabrechnung 2025

16. Januar 2026

Die Steuerabrechnung 2025 schliesst gegenüber Budget mit Mehreinnahmen von CHF 1’622’150 ab. Insbesondere bei den Einkommens- und Vermögenssteuern sowie bei den Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern konnten deutliche Mehreinnahmen verbucht werden. Die Steuern Juristischer Personen haben leider weiter abgenommen.

Einkommens- und Vermögenssteuern
Im Steuerplan 2025 wurde mit einer Zunahme der einfachen Steuer gegenüber dem Vorjahr von 2 % gerechnet. Erfreulicherweise darf bei der einfachen Steuer ein Zuwachs von knapp 6 % verzeichnet werden.

Ende 2025 betrug die einfache Steuer natürlicher Personen CHF 8’393’000. Insbesondere die einfache Steuer der Vermögen hat sich um 15 % erhöht, aber auch die einfache Steuer der Einkommen ist um 5 % gestiegen. Die einfache Steuer von Kapitalleistungen aus Vorsorge fiel ebenfalls knapp CHF 60’000 höher aus als budgetiert.

Bei den Nachzahlungen aus Vorjahren resultiert ein Ertrag von CHF 864’000. Dieser übersteigt das Budget von CHF 200’000 massiv, was auf einen einmaligen Sondereffekt zurückzuführen ist. Mit diesen Erträgen von rund CHF 500’000 kann in den Folgejahren wohl nicht mehr gerechnet werden.

Steuern Juristischer Personen (JP)
Wie bereits im Vorjahr kommuniziert und vermutet, sinkt der Ertrag der Steuern Juristischer Personen weiter. Total resultierte ein Ertrag von knapp CHF 900’000, welcher somit das Budget nicht ganz erreicht. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Trend in Zukunft gebrochen werden kann.

Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern
Erfreulicherweise sind die Steuern aus Grundstückgeschäften deutlich über Budget ausgefallen. Während
die Handänderungssteuen mit gut CHF 400’000 um
CHF 150’000 höher ausgefallen sind, durfte bei den Grundstückgewinnsteuern ein Ertrag von CHF 780’000 und somit ein Mehrertrag von CHF 430’000 verbucht werden.

Quellensteuern
Die Quellensteuern liegen mit CHF 550’000 leicht unter den Erwartungen von CHF 560’000. Die Erträge dürften auch zukünftig in dieser Höhe ausfallen.