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Öffentliche Mitwirkung – Revision des Gemeindestrassenplans
Der Gemeinderat hat gleichzeitig mit der Revision der Rahmennutzungsplanung auch den Gemeindestrassenplan sowie den Fuss-, Wander- und Radwegplan überarbeitet. Es ergaben sich nur wenige Anpassungen. Umklassierungen sind im Mühlheim und beim Sternenweg vorgesehen, im übrigen ergaben sich nur kleinere Ergänzungen und Bereinigungen.
Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für die Revision des Gemeindestrassenplans. Zur Stellungnahme unterbreitet wird der Planungsbericht samt Gemeindestrassenplan (Klassierungen) und der Fuss-, Wander- und Radwegplan. Ab dem 13. Februar liegen die Unterlagen auf der Ratskanzlei im Gemeindehaus, 2. Stock, zur Einsicht auf.
Öffentliche Mitwirkung
Folgende Unterlagen liegen von Montag, 13. Februar 2023 bis Montag, 13. März 2023 bei der Ratskanzlei Steinach, Gemeindehaus 2. Stock, öffentlich auf oder können auf der Gemeinde-Webseite unter Aktuelles → Mitwirkung Gemeindestrassenplan eingesehen werden:
- Gemeindestrassenplan 1:5000
- Fuss-, Wander- und Radwegplan 1:5000
- Planungsbericht zur Gesamtüberarbeitung Gemeindestrassenplan
Interessierte Privatpersonen, Parteien, Korporationen und Vereinigungen sind eingeladen, dem Gemeinderat Steinach bis Montag, 13. März 2023 eine schriftliche Stellungnahme zu diesen Planungsdokumenten einzureichen. Für ergänzende Auskünfte kann ein Besprechungstermin mit dem Gemeindepräsidenten vereinbart werden (071 447 23 60 oder kanzlei@steinach.ch).
Anliegen und Anträge sind schriftlich einzureichen an:
Gemeinderat Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach oder per E-Mail an kanzlei@steinach.ch.