Das Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) verpflichtet die Gemeinden im Kanton St.Gallen, die Gewässerräume bis spätestens September 2027 auszuscheiden. Dies entspricht der 10jährigen Übergangsfrist zur Anpassung der kommunalen Nutzungspläne ans kantonale...
Öffentliche Mitwirkung – Festlegung Gewässerraum Steinach
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